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Internationaler Telemann-Wettbewerb
Wenn, da Natur und Trieb das Wollen eingepräget,
wenn Nutzen, Ehre und Glück den muntern Fleiß erreget,
wenn manch geübter Hals, Hand und geschicktes Blatt
den forschenden Verstand in uns geschärfet hat
und man am Ende doch sein Schwachsein muss bekennen,
so folget, dass Musik ein hohes Werk zu nennen.
(Georg Philipp Telemann, 1718)
Im Jahre 2001 wurde in Magdeburg der Internationale Telemann-Wettbewerb von der „Telemann-Gesellschaft e.V.“ (Internationale Vereinigung) ins Leben gerufen, um die Kompositionen Georg Philipp Telemanns jungen Musikern nahe zu bringen. Der Internationale Telemann-Wettbewerb findet im zweijährigen Abstand in Magdeburg statt und wird für wechselnde Besetzungen ausgesschrieben.
Der 7. Internationale Telemann-Wettbewerb soll für Kammermusikensembles ausgeschrieben werden und vom 10. bis zum 17. März 2013 stattfinden. Den Vorsitz der Jury wird Prof. Jesper Bøje Christensen (Basel) haben.
Wettbewerbsbedingungen
Der Internationale Telemann-Wettbewerb wird in drei öffentlichen Wettbewerbsrunden ausgetragen. Teilnehmen können Musikerinnen und Musiker, die nach dem 9. März 1978 und vor dem 9. März 1995 geboren sind. Von den Interpreten wird erwartet, dass sie auf einem historischen Instrument bzw. der Kopie eines solchen musizieren.
Vorzubereiten sind Werke von Georg Philipp Telemann und seinen Zeitgenossen. Repertoireempfehlungen werden zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.
Bei Bedarf wird vom Veranstalter ein zweimanualiges Cembalo bereitgestellt. Der Stimmton ist a1= 415 Hertz (temperiert nach Vallotti).